Arbeitsrecht aktuell

Seminarinformationen

Nach §80 Abs1. Zif.1 BetrVG hat der Betriebsrat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden. Diese allgemeine Aufgabe des Betriebsrates macht es notwendig, dass Betriebsräte sich über neue Gesetze,  Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften regelmäßig informieren.

Bei der Vielzahl von Änderungen und Informationen ist es nicht immer leicht, den Überblick zu behalten und die Bedeutung für die BR Arbeit zu erkennen.

Das Seminar „Arbeitsrecht aktuell“ bietet einen kompakten Überblick über neue und geplante Änderungen im Rechtsgebiet Arbeitsrecht, die  Einfluss auf die Betriebsratsarbeit haben und die der Betriebsrat daher kennen sollte.

Darüber hinaus informieren die Referenten über aktuelle Urteile und skizzieren die Folgen dieser Urteile für die Betriebsratsarbeit. Dabei geht es u. a. um Themen der Mitbestimmung und um Arbeitsbedingungen des Betriebsrates.

Die Teilnehmer haben weiter die Möglichkeit, spezifische betriebliche Fragen mit den Referenten im Rahmen der Veranstaltung zu diskutieren und Themen rechtlich einzuordnen.

Für das Seminar werden umfangreiche Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt, die bei der täglichen BR Arbeit als Orientierungshilfe genutzt werden können.

Inhalte

  • Arbeitsrecht im Überblick
    • Kollektives u. individuelles Arbeitsrecht
    • BR Überwachungs- u. Informationsrechte § 80 BetrVG

 

  • Neue und geplante Gesetze
    • ArbeitnehmerüberlassungsGesetz
    • MutterschutzGesetz
    • Rehabilitation u. Teilhabe SGB IX
    • EntgelttransparenzG
    • und weitere Themen

 

  • Kollektives Arbeitsrecht – BetrVG /TVG
    • Aktuelles zum Thema erzwingbares MBR
      • z.B. BR Mitbestimmung beim BEM
    • Aktuelles zum Thema BR Arbeitsbedingungen
      •  z.B. Abmeldepflicht beim AG

 

  • Individuelles Arbeitsrecht
    •  Neuste Rechtsprechung zum BEM
    • Aktuelles bei Teilzeit und Befristung
    • Neue Urteile zum Urlaubsrecht
    • Aktuelle Entscheidungen zum AGG
    • Aktuelle Entscheidungen zum Arbeitszeitrecht
    • Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer
    • Aktuelle Entscheidungen Kündigungsrecht
    • und weitere Themen
  • 09. Mai 2019 im GHotel Göttingen
    9.00 - 17.00 Uhr

Durchführung

Cornelius Kroeschell (stellv. Direktor Arbeitsgericht Göttingen)

Seminargebühr

Seminarkosten:
200 Euro (zzgl. MwSt.) pro Person (mit ausführlichen Tagungsunterlagen und Fotoprotokoll)

Hotelkosten:
60,50 Euro (incl. MwSt.) Tagungspauschale

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Seminarbeschreibung PDF

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Weitere nützliche Infos