Das Einigungsstellenverfahren und das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren

Seminarinformationen

Für die Lösung von Konflikten, die nicht einvernehmlich zwischen dem
Betriebsrat und dem Arbeitgeber zu lösen sind, bietet das
BetrVG Verfahren der Konfliktlösung an.

Die Verfahren heißen Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren.
Während das Beschlussverfahren in der Regel der Klärung von
Rechtspositionen des Betriebsrates dient, kommt das Einigungsstellenverfahren
zur Anwendung, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat unterschiedliche
Positionen bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen haben, die der
erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegen. Zu nennen
sind hier die z. B. 13 Regelungspunkte, die zu den sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG zählen.

Das Tagesseminar informiert ausführlich über beide Verfahren.
Der Referent, Tobias Walkling, ist Vorsitzender Richter am LAG Niedersachsen
und kennt beide Verfahren aus seiner beruflichen Praxis.

Inhalte

  • Welche Konflikte werden wie geklärt – Beschlussverfahren oder Einigungsstelle?
  • Die Einigungsstelle – die Errichtung
    Voraussetzung: Scheitern der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
    Bestellung der Beisitzer und des Vorsitzenden
    Einrichtung einer ständigen Einigungsstelle
    Kosten der Einigungsstelle
  • Das Verfahren vor der Einigungsstelle
    Klassische Streitthemen
    Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung auf die Verhandlung
    Taktisches Vorgehen des Betriebsrates
    Mündliche Beratung und Beschlussfassung
    Gütliche Einigung ohne Spruch der Einigungsstelle
  • Das Ergebnis – Der Spruch der Einigungsstelle
    Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede
    Umsetzung im Betrieb
    Gerichtliche Nachprüfung
  • Das Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
    Klassische Streitthemen
    Korrekte Einleitung des Verfahrens
    Beauftragung eines Prozessvertreters
    Verfahren nach § 23 Abs. 3 BetrVG wegen groben Verstoßes
    Möglichkeiten der Beendigung des Verfahrens
    Wer trägt die Kosten?
    Das besondere Beschlussverfahren
  • 11. September 2018 in Göttingen

Durchführung

Tobias Walkling (Vorsitzender Richter LAG Niedersachsen)

Seminargebühr

Seminarkosten:
190 Euro (zzgl. MwSt.) pro Person
(mit ausführlichen Tagungsunterlagen und Fotoprotokoll)

Hotelkosten:
60 Euro pro Person (inkl. MwSt.) Tagungspauschale

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