Wege-, Wasch- und Umkleidezeiten in der Arbeitszeiterfassung

Inhalt

Wann und Wo ist Beginn und Ende der „eigentlichen“ Arbeitszeit?

Die Berücksichtigung von innerbetrieblichen Wegezeiten, von Umkleide- und Waschzeiten vor dem Beginn der eigentlichen Arbeitszeit ist in vielen Betrieben strittig. Ebenso ist Anrechnung derselben Arbeitsschritte nach dem Verlassen des direkten Arbeitsplatzes oft Quelle betrieblichen Unmuts und in jüngerer Zeit auch Thema von Klagen von Arbeitnehmern vor den Arbeitsgerichten. Insofern ist es nicht überraschend, wenn dies auch juristischer Streitgegenstand zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber wird bei der Aushandlung von Arbeitszeit- und Schichtmodellen sowie in der Anwendung von Zeiterfassungssystemen.

Stempeln in der Pause?

Das Gleiche gilt bei den Pausen, wenn Arbeitnehmer lange Wege bis zu den Umkleide- und Pausenräumen zurücklegen müssen oder umständliche Umkleideprozesse notwendig sind.

Wo muss „gestempelt“ werden?

Was tatsächlich als Arbeitszeit gebucht und angerechnet wird, richtet sich vor allem nach dem Standort der Zeiterfassungsgeräte, an denen Arbeitnehmer vorgeschrieben wird, den Beginn und das Ende der Arbeitszeit sowie Arbeitsunterbrechungen zu stempeln.

Die juristische Auslegung – Klarheit?

Die Frage, ob Wege-, Umkleide- und Waschzeiten als Arbeitszeit angerechnet werden müssen, ist über eine lange Zeit juristisch unklar gewesen und in den letzten Jahren durch einige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts präzisiert und im Wesentlich zu Gunsten der Arbeitnehmer ausgelegt worden. Was aber tatsächlich im Betrieb gilt, richtet sich nach Gesetz und Tarifvertrag und dann eben entsprechend der richterlichen Auslegung danach, was Betriebsrat und Arbeitgeber in Betriebsvereinbarungen dazu niederschreiben und konkret im Betrieb als Organisationsprinzipien festlegen.

In diesem Tagesseminar wird ein Überblick über die Problemlage gegeben und die einschlägige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vorgestellt. Der Referent berichtet über Fälle aus der Praxis und macht Vorschläge, was Betriebsräte an Regelungen anstreben können.

auf Anfrage

Durchführung

Norbert Engelhardt (Dipl. Sozialwirt, BR-Berater)