HinweisgeberschutzG und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Inhalt

Am 2. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Auf Betriebsräte kommt damit eine neue und wichtige Aufgabe zu. Unternehmen ab 50 Beschäftigten sind verpflichtet, eine interne Meldestelle zu errichten. Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern gilt diese Verpflichtung sofort. Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitern haben eine Übergangsfrist bis zum 17.12.2023. Die Ausgestaltung der Meldestelle ist gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Soweit dafür ein IT-System genutzt werden soll, greift zusätzlich das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

Unterbleibt die Einrichtung der Meldestelle, drohen Bußgelder bis zu 20.000,00 €. Das Hinweisgeberschutzgesetz hat das vorrangige Ziel, Beschäftigte zu schützen, die auf Verstöße im Unternehmen hinweisen. Sie sollen nicht mehr befürchten müssen, aufgrund ihres Hinweises berufliche Nachteile oder Repressalien zu erleiden.

In diesem Seminar stellen wir die Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes verständlich und kompakt dar und erklären Betriebsräten, wie sie dieses Thema anpacken und praktisch umsetzen können.

Seminarthemen

Hintergründe und Entstehung von Whistleblowing

  • Was ist Whistleblowing? Und wer ist ein Whistleblower?
  • Kollegen in der Klemme: Zwischen Zivilcourage und Loyalitätspflicht
  • Die bisherige Rechtslage in Bezug auf Whistleblower


Das HinweisgeberschutzG - Ziele und Inhalte

  • Für wen ist ein Hinweisgeberschutzsystem notwendig?
  • Die wichtigsten Regelungen und Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Interne und externe Meldestellen:
    Welche Abläufe sind zwingend einzuhalten?
  • Datenschutz und Whistleblowing


Die Mitbestimmung des Bus beim Hinweisgeberschutz

  • BR, GBR, KBR: Wer ist für die Ausgestaltung des Hinweisgeberschutzes zuständig?
  • Informationsrecht des Betriebsrats frühzeitig einfordern
  • Bei der Besetzung der Meldestelle vorausschauend mitbestimmen
  • Ordnung im Betrieb: Reichweite und Grenzen von § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
  • Als BR bei der Ausgestaltung der "Meldekanäle" mitbestimmen
  • Gestaltung einer Betriebsvereinbarung

Termine

  • 22. - 23. Mai 2024

Durchführung

Jan Scholand (Fachanwalt für Arbeitsrecht Gö)

Seminargebühr

600 Euro incl. MwSt. pro Person
(mit ausführlichen Tagungsunterlagen und Protokoll)

Hotelkosten (Hotelinfo):
313 Euro incl. MwSt.
Tagungspauschale für Unterkunft (EZ) und Verpflegung

Tagungspauschale ohne Übernachtung:
172 Euro incl. MwSt.

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Weitere nützliche Infos