BetrVG für Führungskräfte

Die Rechte des Betriebsrates und die Bedeutung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) in der Arbeitspraxis von Führungskräften

Die Kooperation mit dem Betriebsrat (BR) ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg eines Unternehmens. Der BR hat bei fast allen Fragen und auf allen Ebenen der Arbeitsorganisation umfassende Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte.

Konflikte mit dem BR lassen sich vermeiden, wenn seine Rechte bei unternehmerischen Entscheidungen rechtzeitig berücksichtigt werden und der BR in seiner Funktion als betriebliche Interessenvertretung akzeptiert wird und er bei der Gestaltung der Arbeitsorganisation einbezogen wird. Dieser Grundsatz gilt für alle Managementebenen.

Das Seminar spricht gezielt Führungskräfte der ersten und zweiten Führungsebene an und geht speziell auf die Fragen ein, die für eine Zusammenarbeit mit dem BR in der täglichen Arbeitspraxis hier wichtig sind.

Ausführlich wird das Thema Direktionsrecht und die Schnittstelle zum BetrVG behandelt.

 

Themenübersicht

  • Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
    • Struktur des Arbeitsrechts in Deutschland
    • Arbeitsgesetze, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag,
      Direktionsrecht, BR-Rechte nach BetrVG
  • Allg. Aufgaben der betrieblichen Partner
    • Grundsätze der Zusammenarbeit - § 74 BetrVG
    • allg. Aufgaben von Arbeitgeber und BR §75 BetrVG
  • BR-Rechte: Informations- , Beratungs- und Mitbestimmungsrechte
    • allgemeine BR Aufgaben nach § 80 BetrVG
    • bei personellen Einzelmaßnahmen (§ 99 BetrVG)
    • bei der Kündigung (§ 102 BetrVG) und bei
    • sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG )
    • Gestaltung von Arbeitsplätzen (§§ 90,91 BetrVG)
    • allg. personelle Angelegenheiten (§§92 ff BetrVG)
    • Berufsbildung (§§ 96 ff BetrVG)
    • Die Betriebsvereinbarung (§77 BetrVG)
  • Arbeitnehmerrechte nach dem BetrVG
    • Unterrichtungs- und Erörterungspflichten § 81 BetrVG
      Anhörungs- und Erörterungsrechte - § 82 BetrVG
    • Beschwerderechte der AN beim BR §§ 84, 85 BetrVG
  • Konflikte lösen
    • Mediation als Mittel der Konfliktvermeidung u. - lösung
    • Die Einigungsstelle § 77 BetrVG
    • Das Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht

Termine & Seminargebühren

Termin: 1-2 Tage nach Vereinbarung
Ort: nach Vereinbarung

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