Arbeitsstättenverordnung aktuell

Seminarinformationen

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der zentrale Gestaltungsrahmen für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Die Vorgaben und Regelungen dienen dazu, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten (auch auf Baustellen) wirksam zu schützen und Arbeitsabläufe menschengerecht zu gestalten.

Mit der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung sollen Veränderungen der Arbeitswelt stärker als bisher berücksichtigt und bessere Rahmenbedingungen geschaffen werden. Neu sind z. B. die Regelungen zur Telearbeit und die Integration der Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung in die Arbeitsstättenverordnung.

Das Seminar bietet einen kompakten Überblick über die Änderungen der Arbeitsstättenverordnung. Die Möglichkeiten, die der Betriebsrat im Rahmen seiner Mitbestimmung nach § 87 Abs.1 Zif.7 BetrVG hat, um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu verbessern, werden ausführlich aufgezeigt.

Für das Seminar werden umfangreiche Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt, die bei der täglichen BR Arbeit als Orientierungshilfe genutzt werden können.

Inhalte

  • Arbeitsstättenverordnung
    Struktur und Funktion
    Was ändert sich – ein Überblick
  • Telearbeitsplätze
    Definition Telearbeitsplatz
    Definition mobile Arbeit - Abgrenzungen
    Unterweisung der Beschäftigen
    Gefährdungsbeurteilung
    Sicherstellung des Arbeit- Gesundheitsschutzes
    Integration der BildschirmVO in die ArbStättV
  • Ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze
    Bestimmung der Arbeitgeberpflichten
    Pflicht zur Umsetzung von Maßnahmen
    Standard Technik und Arbeitsmedizin
    Standard Hygiene und Ergonomie
  • Gefährdungsbeurteilung
    Erfassung der psychischen Belastungen
    Erfassung der physischen Belastungen
    Bei Bildschirmarbeit – Gefährdung des Sehvermögens
  • Anforderung an Arbeitsräume
    Definition Arbeitsräume - Erweiterung
    Anforderung an Tageslicht
    Anforderung an Sichtverbindungen
    Ausgenommene Arbeitsbereiche
  • Die Mitbestimmung des BR und ArbStättV
    MBR i.S. § 87 Abs.1 Zif.7 BetrVG
    Gestaltungsoptionen nach neuer ArbStättV
  • 7. Juni 2018 in Göttingen

Durchführung

Dr. Jörn Hülsemann (Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Seminargebühr

Seminarkosten:
190 Euro (zzgl. MwSt.) pro Person
(mit ausführlichen Tagungsunterlagen und Fotoprotokoll)

Hotelkosten:
60 Euro pro Person (inkl. MwSt.) Tagungspauschale

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Seminarbeschreibung PDF

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