Inhalt
Betriebsräte erkennen durch ihre Informationsmöglichkeiten häufig sehr früh, wenn ein Unternehmen in die Krise gerät. Wenn das Management in diesen Fällen nichts unternimmt, bedeutet dies für den Betriebsrat ab einem bestimmten Zeitpunkt, sich mit den Fragen des Interessenausgleichs und dem Sozialplan zu beschäftigen. In dieser Phase ist die Vereinbarung über Beschäftigungssicherungsmaßnahmen häufig schon zu spät.
Seit der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes 2001 kann der Betriebsrat "dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen", § 92a Abs. 1 BetrVG. Die Vorschläge können "eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit, die Förderung von Teilzeitarbeit, Altersteilzeit, neue Formen der Arbeitsorganisation, Änderung der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe, die Qualifizierung der Arbeitnehmer, Alternativen zur Ausgliederung von Arbeit oder ihrer Vergabe an andere Unternehmen sowie zum Produktions- und Investitionsprogramm zum Gegenstand haben", § 92a Abs. 1 BetrVG. Mit dieser Regelung kann der BR vom Arbeitgeber eine Diskussion über die richtige Strategie der Unternehmensentwicklung erzwingen. Das Seminar liefert für diese Auseinandersetzung viele Ideen und zeigt die Verbindung zwischen ökonomischen und sozialen Interessen am Beispiel konkreter Gestaltungskonzepte auf.
Seminarthemen
- Merkmale von Unternehmenskrisen
- die Indikatoren einer Krise - Beschäftigungssicherung und BR-Rechte § 92a BetrVG
- Vorschlagsrechte des BR - Inhalt u. Umfang
- Beratungs- u. Begründungspflicht des Arbeitgebers - Konzepte der Beschäftigungssicherung
- Flache Hierarchien und neue Organisationsformen
Dezentralisierung
Gruppenarbeit
- Verbesserungsprozesse und Qualitätsmanagement
- Neue Arbeitszeitmodelle § 87 Abs.1 Ziff. 2/3 BetrVG
variable Arbeitszeitmodelle,
(Alters) Teilzeit
Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld SGB III § 169 ff
- Flexibler Personaleinsatz
- Erfolgsbeteiligung und neue Entgeltkonzepte
- Alternativen zu Outsourcing
Funktionsauslagerung,
Fremdaufträge und LeihArN
- Innovationen bei Produkten und Produktion
- Personalentwicklungskonzepte
- Organisationsentwicklung - Die Betriebsänderung - § 111, 112 BetrVG
- Betriebsänderung
- Transferinteressenausgleich u. Sozialplan
- SGB IIII Transferleistungen § 216a, § 216b - Der Beschäftigungssicherungsvertrag
- Beispiele aus anderen Unternehmen
- Was sollte/kann wie geregelt werden?'
- Bedeutung der Tarifsperre § 77 Abs 3 BetrVG
- Betriebsvereinbarung und individueller Arbeitsvertrag
Termine & Seminargebühren
auf Anfrage
Durchführung
Ulrich Wabra (Dipl. Sozialwirt, BR-Berater)
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