Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen (§ 99 BetrVG)

Inhalt

Das Seminar behandelt den gesamten Komplex der personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG. Die personellen Einzelmaßnahmen gehören zu den Routineangelegenheiten der BR Arbeit. Der Arbeitgeber benötigt für die Umsetzung seiner personellen Entscheidungen – bei der Einstellung, der Eingruppierung, der Umgruppierung, der Versetzung – die Zustimmung des Betriebsrates. In begründeten Fällen kann der Betriebsrat die Zustimmung verweigern und so z. B. für die Einhaltung der gültigen Tarifverträge und gesetzlichen Mindeststandards sorgen, aber auch die Interessen der bereits beschäftigten AN schützen.

Das Seminar beschäftigt sich intensiv mit allen Fragen rund um den Komplex der personellen Einzelmaßnahmen und zeigt auf, wie Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vermieden bzw. gelöst werden können. Behandelt werden dabei auch Fragen des individuellen Arbeitsrechts, wie z. B. die Grenzen und Möglichkeiten des Direktionsrechts bei Versetzungen.

Ein Schwerpunkt des Seminars ist die Formulierung einer korrekten Zustimmungsverweigerung Das Seminar informiert über den aktuellen Stand der Rechtsprechung und über die Durchsetzungsstrategien der Betriebsratsinteressen beim Arbeitsgericht.

 

Seminarthemen

  • Personelle Einzelmaßnahmen § 99 BetrVG
    die Einstellung
    die Eingruppierung
    die Umgruppierung
    die Versetzung
  • Die Versetzung i. S. des § 95 Abs.3 BetrVG
  • Personelle Auswahlrichtlinien § 95 Abs. 1 BetrVG
  • Ausschreibung von Arbeitsplätzen § 93 BetrVG
  • AN-Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen
    Das Direktionsrecht
    Leistungsverweigerungsrechte
  • BR Unterrichtung – Inhalt und Umfang
  • Verweigerung der Zustimmung § 99 Abs. 2
    Verstoß gegen Gesetze etc.
    Verstoß gegen Auswahlrichtlinien
    Nachteile für andere AN
    Benachteiligung des AN
    Unterbliebene betriebliche Ausschreibung
    Störung des Betriebsfriedens
  • Vorläufige personelle Maßnahmen § 100 BetrVG
  • Aufhebung von Maßnahmen-Zwangsgeld § 101
  • Der Verfahrensablauf vor dem Arbeitsgericht
  • 12.-13. März 2024

 

Durchführung

Cornelius Kroeschell (Stell. Direktor Arbeitsgericht Gö)
Jan Scholand (Fachanwalt für Arbeitsrecht Gö)
Ulrich Wabra (BR Berater, Dipl. Sozialwirt)

 

Seminargebühr

600 Euro incl. MwSt. pro Person
(mit ausführlichen Tagungsunterlagen und Protokoll)

Hotelkosten (Hotelinfo):
313 Euro incl. MwSt.
Tagungspauschale für Unterkunft (EZ) und Verpflegung

Tagungspauschale ohne Übernachtung:
172 Euro incl. MwSt.

 

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