BR-Vertiefung

Aufbauwissen (A) für die Betriebsratsarbeit

Das Aufbauseminar ist für Betriebsräte gedacht, die die Kenntnisse des Seminars "Basiswissen" besitzen und über praktische Erfahrungen verfügen. Bei diesem Seminar werden die Grundlagen aufgefrischt und darüber hinaus die Möglichkeiten aufgezeigt, die ein Betriebsrat hat, Arbeitsbedingungen im Interesse der Beschäftigten mitzugestalten. So kann durch bestimmte Varianten flexibler Arbeitszeitgestaltung ein höheres Maß an Selbstbestimmung über die Arbeitszeitlage erreicht werden. Im Mittelpunkt stehen die Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG).

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Aufbauwissen (B) für die Betriebsratsarbeit

Das Seminar Aufbauwissen ist für Betriebsräte konzipiert, die schon länger im Amt sind und sich speziell für die BR Handlungsfelder der personellen Angelegenheiten und den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz interessieren. Neben diesem Themenschwerpunkten behandelt das Seminar auch allgemeine Fragen der BR-Arbeit und frischt das notwendige BR Fachwissen und das methodische Handlungswissen auf.

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Aufbauwissen (C) für die Betriebsratsarbeit

Das Seminar bietet eine intensive Beschäftigung mit dem individuellen Arbeitsrecht. Behandelt wird die Schnittstelle zum kollektiven Arbeitsrecht und hier werden die Aufgaben des Betriebsrates im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes skizziert. Es geht um die Rechte des AN und des BR in den einzelnen Phasen des Arbeitsverhältnisses: von der Begründung (Bewerbung u. Einstellung) bis zur Beendigung durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

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Aufbauwissen (D) für die Betriebsratsarbeit

Das Seminar Aufbauwissen für Betriebsräte ist für Betriebsräte konzipiert, die bereits Arbeitserfahrungen als Betriebsrat gesammelt haben und sich intensiver mit Teilbereichen des BetrVG beschäftigten wollen. Ein Schwerpunkt des Seminars ist die Gestaltung der betrieblichen Entgelte (incl. Prämien und weitere Entgeltgestaltung) durch Betriebsvereinbarungen. Betriebsvereinbarungen sind für Betriebsräte das Instrument, rechtlich verbindlich die Qualität der Arbeitsbedingungen zu gestalten. Betriebsvereinbarungen wirken normativ auf das individuelle Arbeitsverhältnis und werden Bestandteil des jeweiligen Arbeitsverhältnisses. Neben der grundsätzlichen Frage, wie Betriebsvereinbarungen formal und rechtlich korrekt zu gestalten sind, geht es inhaltlich um Projekte, die der Betriebsrat in der Amtszeit 2022-2026 durch Betriebsvereinbarungen gestalten will.

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GBR: Zuständigkeit und Kompetenzen

Dieses Seminar vermittelt in konzentrierter Form die Grundlagen der Tätigkeit des Gesamtbetriebsrates. Es geht dabei besonders um die Frage der originären Zuständigkeit des GBR bei den Themen des erzwingbaren Mitbestimmungsrechts i.S. des § 50 BetrVG und der Abgrenzung der Zuständigkeiten gegenüber den örtlichen Betriebsräten.

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KBR: Zuständigkeiten und Kompetenzen

Dieses Seminar vermittelt in konzentrierter Form die Grundlagen der Tätigkeit des Konzernbetriebsrates. Es geht dabei besonders um die Frage der originären Zuständigkeit des KBR bei den Themen des erzwingbaren Mitbestimmungsrechts i.S. des § 58 BetrVG und der Abgrenzung der Zuständigkeiten gegenüber den Gesamtbetriebsräten bzw. Betriebsräten der Konzernunternehmen.

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Mitbestimmung bei Kündigungen (§ 102 BetrVG)

Das Seminar behandelt intensiv das Thema Kündigung und dabei ausführlich die Möglichkeiten des Betriebsrates, Kündigungen im Interesse der Betroffenen zu beeinflussen. Bei der Kündigung droht der Verlust des Arbeitsplatzes und betroffene Arbeitnehmer erwarten vom Betriebsrat, dass er alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft und ihnen als kompetenter Berater zur Seite steht.

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Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen (§ 99 BetrVG)

Das Seminar behandelt den gesamten Komplex der personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG. Die personellen Einzelmaßnahmen gehören zu den Routineangelegenheiten der BR Arbeit. Der Arbeitgeber benötigt für die Umsetzung seiner personellen Entscheidungen – bei der Einstellung, der Eingruppierung, der Umgruppierung, der Versetzung – die Zustimmung des Betriebsrates.

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Soziale Angelegenheiten

Das Seminar beschäftigt sich intensive mit den Themen der erzwingbaren Mitbestimmung, die in den Sozialen Angelegenheiten (§87 BetrVG) aufgelistet sind. Behandelt werden alle 14 Themen der Sozialen Angelegenheiten und es werden die Möglichkeiten aufgezeigt, die ein Betriebsrat hat, Arbeitsbedingungen im Interesse der Beschäftigten mitzugestalten. So kann durch bestimmte Varianten flexibler Arbeitszeitgestaltung ein höheres Maß an Selbstbestimmung über die Arbeitszeitlage erreicht werden.

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