GBR: Zuständigkeit und Kompetenzen

Inhalt

Es werden die Rahmenbedingungen für die Bildung von Gesamtbetriebsräten erläutert und die Entsendungsmodalitäten aus den einzelnen örtlichen Betriebsräten geklärt. Besonderheiten des Abstimmungsverfahrens und der Geschäftsführung im Gesamtbetriebsrat werden besprochen.

Das Seminar bietet die Gelegenheit, praktische Regelungen aus unterschiedlichen Unternehmen kennen zu lernen und für die eigene Arbeit als Gesamtbetriebsrat nutzbar zu machen.

Gleichzeitig können eigene GBR Projekte diskutiert und die Eckpunkte für Gesamtbetriebsvereinbarungen entwickelt werden.

 

Seminarthemen

 

  • Grundsätze zur Bildung des Gesamtbetriebsrates
  • Grundlagen der Geschäftsführung
  • Ausschüsse und Arbeitskreise im Gesamtbetriebsrat
  • Die Bildung eines Wirtschaftsausschusses
  • Die Betriebsräteversammlung (§ 53 BetrVG)
    • Abgrenzung der Aufgaben zwischen Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat
    • Die originäre Zuständigkeit i.S. des § 50 BetrVG
    • Erzwingbare Gesamtbetriebsvereinbarungen
    • Freiwillige Gesamtbetriebsvereinbarungen
    • Mandatsübertragung des BR auf den GBR
    • Regelung von Konflikten zwischen BR und GBR
  • Typische Aufgaben und praktische Regelungen in den Arbeitsfeldern
    • Soziale Angelegenheiten
    • Arbeits- und Gesundheitsschutz
    • Personelle Angelegenheiten, Berufsbildung
    • Wirtschaftliche Angelegenheiten
  • BR Projekte – aktuelle u. zukünftige
    • §§ Einordnung der GBR Projekte – BetrVG
    • Klärung der Gestaltungsoptionen
    • GBR Positionen und Strategien

 

 

  • 05.-06. Februar 2024

 

Durchführung
Jan Scholand (Fachanwalt für Arbeitsrecht Gö)
Ulrich Wabra (BR Berater, Dipl. Sozialwirt)