Arbeits-, Gesundheits-, Umweltschutz

Die Mitbestimmungsrechte des BR beim betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz §87 Abs. 1 Zif.7 BetrVG

Das Thema „Gesundheit“ wird nicht nur für Unternehmen und Beschäftigte, sondern auch für den Betriebsrat immer wichtiger. Einzelne Maßnahmen reichen nicht aus. Ganzheitliche Konzepte sind gefragt

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Die Gefährdungsbeurteilung und die Mitbestimmungsrechte des BR

Arbeitsbedingungen haben sich verändert. Psychische Anforderungen sind heute wesentliche Ursache für Arbeitsunfähigkeiten. Seit 2011 gehört neben dem „technischen“ Arbeitsschutz auch die Berücksichtigung psychischer Belastungen explizit in eine Gefährdungsbeurteilung, dass wurde 2013 durch die Ergänzung im Arbeitsschutzgesetz noch untermauert.

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Betriebliches Eingliederungsmanagement und die Gestaltung durch Betriebsvereinbarungen

Länger als 6 Wochen arbeitsunfähig in 12 Monaten erkrankt – jetzt muss nach §167 SGB IX der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin zur Prävention der Gesundheit seiner /ihrer Beschäftigten tätig werden! Aber wie kann der Betriebsrat sicher stellen, dass alle Aktivitäten, Maßnahmen und Leistungen, die im Einzelfall zur Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit oder zur Vermeidung erneuter Arbeitsunfähigkeit erforderlich sind, im Sinne der ArbeitnehmerInnen durchgeführt werden?

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Betriebliche Umsetzung der DGUV II

Eine Vereinheitlichung von Regelungen ist gelungen – mehr Flexibilität für das Unternehmen bedeutet auch mehr Gestaltungsmöglichkeit durch den Betriebsrat! Ist das so?

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