Seminartermine

Alle aktuellen Seminar-Termine auf einen Blick nach Datum sortiert.


Gesamtbetriebsrat: Geschäftsführung, Zuständigkeit und Kompetenzen

05. - 06. Februar 2024

Das Seminar vermittelt in konzentrierter Form die Grundlagen der Tätigkeit des Gesamtbetriebsrates. Es geht dabei besonders um die Frage der originären Zuständigkeit des GBR bei den Themen des erzwingbaren Mitbestimmungsrechts i.S. des § 50 BetrVG und der Abgrenzung der Zuständigkeiten gegenüber den örtlichen Betriebsräten.

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Arbeitsrecht aktuell

14. - 15. Februar 2024

Der § 80 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG definiert eine allgemeine Überwachung und Kontrollaufgabe des Betriebsrats. Danach hat der BR darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden.

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Soziale Angelegenheiten

20. - 21. Februar 2024

Das Seminar beschäftigt sich intensive mit den Themen der erzwingbaren Mitbestimmung, die in den Sozialen Angelegenheiten (§87 BetrVG) aufgelistet sind. Behandelt werden alle 14 Themen der Sozialen Angelegenheiten und es werden die Möglichkeiten aufgezeigt, die ein Betriebsrat hat, Arbeitsbedingungen im Interesse der Beschäftigten mitzugestalten. So kann durch bestimmte Varianten flexibler Arbeitszeitgestaltung ein höheres Maß an Selbstbestimmung über die Arbeitszeitlage erreicht werden.

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Basiswissen für die BR-Arbeit

04. - 08. März 2024 // 03. - 07. Juni 2024 // 07. - 11. Oktober 2024

Das Seminar spricht neben neugewählten bzw. nachgerückten Betriebsratsmitgliedern auch die Personen an, die ihr Basiswissen auffrischen möchten. Es vermittelt im Überblick das notwendige Grundwissen, gibt praktische Anregungen und Hilfestellungen für eine effektive Betriebsratsarbeit und bietet Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch über die Praxis der Betriebsratsarbeit. Durch die Arbeit an betrieblichen Fallschilderungen werden in realistischer Form die Möglichkeiten des eigenen Handelns erprobt.

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Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen (§ 99 BetrVG)

12. - 13. März 2024

Das Seminar behandelt den gesamten Komplex der personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG. Die personellen Einzelmaßnahmen gehören zu den Routineangelegenheiten der BR Arbeit. Der Arbeitgeber benötigt für die Umsetzung seiner personellen Entscheidungen – bei der Einstellung, der Eingruppierung, der Umgruppierung, der Versetzung – die Zustimmung des Betriebsrates.

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Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Gestaltung der Arbeitszeiten

19. - 20. März 2024

Dieses Seminar sollten Sie besuchen, wenn Sie als Betriebsratsmitglied Grundkenntnisse zur Arbeitszeitgestaltung erwerben und ausbauen wollen. Nach § 80 BetrVG ist es die Aufgabe des Betriebsrates, die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu überprüfen. Grundlage dafür ist das Arbeitszeitgesetz, das einen einheitlichen Rahmen über die betrieblich zulässigen Arbeitszeiten bietet. Die Auslegung der Höchstarbeitszeiten ist in vielen Betrieben immer wieder Diskussionsthema. Das liegt auch daran, dass das Gesetz viele Ausnahmebestimmungen und Sonderregeln vorsieht, die dessen Anwendung für betriebliche Praktiker manchmal erschweren.

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Betriebliche Berufsbildung und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates

25. - 26. März 2024

Die aktuelle Berufsbildung wird mit ihrer steigenden Komplexität immer mehr ein Thema für Experten und findet in vielen Unternehmen unter dem Oberbegriff der Personalentwicklung statt.

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Betriebsversammlung erfolgreich gestalten und überzeugend auftreten

03. - 04. April 2024

In diesem Seminar geht es um Situationen, in denen der Betriebsrat sich und seine Arbeit nach "außen" vorstellt. Regelmäßige Betriebsversammlungen sind 4 mal im Jahr vorgeschrieben - wer aber kennt nicht die Unsicherheiten, vor vielen Menschen zu reden? Worauf kommt es an, wenn man eine Versammlung leitet und wie gelingt es, die Belegschaft an der Versammlung aktiv zu beteiligen?

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Aufbauwissen (A) für die Betriebsratsarbeit

08. - 12. April 2024

Das Aufbauseminar ist für Betriebsräte gedacht, die die Kenntnisse des Seminars "Basiswissen" besitzen und über praktische Erfahrungen verfügen. Bei diesem Seminar werden die Grundlagen aufgefrischt und darüber hinaus die Möglichkeiten aufgezeigt, die ein Betriebsrat hat, Arbeitsbedingungen im Interesse der Beschäftigten mitzugestalten. So kann durch bestimmte Varianten flexibler Arbeitszeitgestaltung ein höheres Maß an Selbstbestimmung über die Arbeitszeitlage erreicht werden. Im Mittelpunkt stehen die Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG).

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Aufbauwissen (B) für die Betriebsratsarbeit

15. - 19. April 2024

Das Seminar Aufbauwissen ist für Betriebsräte konzipiert, die schon länger im Amt sind und sich speziell für die BR Handlungsfelder der personellen Angelegenheiten und den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz interessieren. Neben diesem Themenschwerpunkten behandelt das Seminar auch allgemeine Fragen der BR-Arbeit und frischt das notwendige BR Fachwissen und das methodische Handlungswissen auf.

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Sicher und erfolgreich verhandeln

24. - 25. April 2024

Betriebs- und Personalräte werden in vielfältigen kommunikativen Prozessen gefordert.

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Betrieblicher Datenschutz und die Mitbestimmung des Betriebsrates bei IT Systemen

29. - 30. April 2024

Die Einführung neuer IT-Systeme kann einerseits Abläufe und Prozesse im Unternehmen verschlanken und so dafür sorgen, dass zahlreiche Arbeitsplätze abgebaut werden könnten. Andererseits können diese Systeme neue Wege der Datenerhebung bieten und somit Kontrollmöglichkeiten über die Leistung aller Angestellten ermöglichen.

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Mitbestimmung bei Kündigungen (§ 102 BetrVG)

06. - 07. Mai 2024

Das Seminar behandelt intensiv das Thema Kündigung und dabei ausführlich die Möglichkeiten des Betriebsrates, Kündigungen im Interesse der Betroffenen zu beeinflussen. Bei der Kündigung droht der Verlust des Arbeitsplatzes und betroffene Arbeitnehmer erwarten vom Betriebsrat, dass er alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft und ihnen als kompetenter Berater zur Seite steht.

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Die Mitbestimmungsrechte des BR beim betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz §87 Abs. 1 Zif.7 BetrVG

14. - 15. Mai 2024

Das Thema „Gesundheit“ wird nicht nur für Unternehmen und Beschäftigte, sondern auch für den Betriebsrat immer wichtiger. Einzelne Maßnahmen reichen nicht aus. Ganzheitliche Konzepte sind gefragt

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HinweisgeberschutzG und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

22. - 23. Mai 2024

Am 2. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Auf Betriebsräte kommt damit eine neue und wichtige Aufgabe zu. Unternehmen ab 50 Beschäftigten sind verpflichtet, eine interne Meldestelle zu errichten. Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern gilt diese Verpflichtung sofort.

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Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan § 111 BetrVG

27. - 29. Mai 2024

Veränderungen im Unternehmen sind häufig Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG. Der Personalabbau ist dabei nur ein Aspekt der Betriebsänderung. Dazu kann auch die Betriebsauslagerung oder die Einführung neuer Arbeitsmethoden, wie z.B. Teamarbeit zählen. Für den Betriebsrat gilt es in all den Fällen die Folgen für die Betroffenen einzuschränken, die Veränderungen mit eigenen Ideen zu gestalten und alternative Modelle zu entwickeln.

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Aufbauwissen (C) für die Betriebsratsarbeit
Individuelles Arbeitsrecht

10. - 14. Juni 2024

Das Seminar bietet eine intensive Beschäftigung mit dem individuellen Arbeitsrecht. Behandelt wird die Schnittstelle zum kollektiven Arbeitsrecht und hier werden die Aufgaben des Betriebsrates im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes skizziert. Es geht um die Rechte des AN und des BR in den einzelnen Phasen des Arbeitsverhältnisses: von der Begründung (Bewerbung u. Einstellung) bis zur Beendigung durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

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Betriebliche Entgeltgestaltung in Unternehmen ohne Tarifvertrag

18. - 19. Juni 2024

Tarifverträge bilden klare Regelsysteme zur betrieblichen Entgeltgestaltung. Betriebsräte in Unternehmen mit Tarifbindung haben lediglich eine Kontrollfunktion wahrzunehmen und kontrollieren bei der Ein- und Umgruppierung die korrekte Anwendung des Tarifvertrages i.S. des 99 BetrVG. Anders sieht es in Unternehmen aus, die nicht an Tarifverträge gebunden sind. In diesen Unternehmen hat der Betriebsrat die betriebliche Entgeltgestaltung zu regeln und für Entgeltgerechtigkeit und Transparenz zu sorgen. Das Seminar Betriebliche Entgeltgestaltung richtet sich speziell an Betriebsräte in Unternehmen ohne Tarifbindung, die sich die Gestaltung der Entgelte zur Aufgabe gemacht haben.

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BR Öffentlichkeitsarbeit erfolgreich gestalten

26. - 27. Juni 2024

Das Seminar richtet sich an Betriebsräte, die den Beginn der neuen Legislaturperiode nutzen wollen, um die Kommunikations- und Informationsarbeit des Gremiums gezielt zu planen und zu organisieren.

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Mobile Arbeit und die Mitbestimmung des Betriebsrats

01. - 02. Juli 2024

Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt ermöglicht bei vielen Tätigen die Entkopplung der Tätigkeit von der Notwendigkeit der betrieblichen Anwesenheit. In der Pandemie gab es zudem eine Zwangssituation, die es erforderlich gemacht hat, die betriebliche Anwesenheitszeiten auf ein Minimum zu begrenzen. Die Nachfrage nach Mobiler Arbeit und Home-Office ist groß und in vielen Unternehmen als Form der Arbeitsorganisation ein allgemeiner Standard. Sowohl Arbeitgeber*innen als auch Belegschaft sehen die vielen Vorteile und wollen diese nutzen. Dennoch gilt es die Nachteile ebenso zu beachten wie die vielen rechtlichen Fragestellungen und Probleme.

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Betriebliches Eingliederungsmanagement und die Gestaltung durch Betriebsvereinbarungen

03. - 04. September 2024

Länger als 6 Wochen arbeitsunfähig in 12 Monaten erkrankt – jetzt muss nach §167 SGB IX der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin zur Prävention der Gesundheit seiner /ihrer Beschäftigten tätig werden! Aber wie kann der Betriebsrat sicher stellen, dass alle Aktivitäten, Maßnahmen und Leistungen, die im Einzelfall zur Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit oder zur Vermeidung erneuter Arbeitsunfähigkeit erforderlich sind, im Sinne der Arbeitnehmer*innen durchgeführt werden?

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Die Gefährdungsbeurteilung und die Mitbestimmungsrechte des BR

17. - 18. September 2024

Arbeitsbedingungen haben sich verändert. Psychische Anforderungen sind heute wesentliche Ursache für Arbeitsunfähigkeiten. Seit 2011 gehört neben dem „technischen“ Arbeitsschutz auch die Berücksichtigung psychischer Belastungen explizit in eine Gefährdungsbeurteilung, dass wurde 2013 durch die Ergänzung im Arbeitsschutzgesetz noch untermauert.

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Mitarbeitergespräche – Mitarbeiterbeurteilungen

23. - 25. September 2024

Beim Einsatz von neuen Führungsinstrumenten, bei Beurteilungsrichtlinien, Mitarbeitergesprächen und Zielvereinbarungen etc. gibt es eine Vielzahl von Fragen zu berücksichtigen. Dazu zählen die Fragen der allgemeinen Zielsetzung dieser Verfahren und die darauf abgestimmten methodischen Vorgehensweisen. Auch bei dieser Komponente einer modernen Personalpolitik hat der Betriebsrat umfassende rechtliche Einflussmöglichkeiten, die er im Sinne der Interessen der Belegschaft nutzen kann. Das Seminar lotet die Spannbreite der Gestaltungsmöglichkeiten beim Thema Mitarbeiterbeurteilung aus und bietet Gelegenheit, das Für und Wider zu erörtern.

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Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarungen
(Aufbauwissen (D) für die Betriebsratsarbeit)

01. - 02. Oktober 2024

Das Seminar Aufbauwissen für Betriebsräte ist für Betriebsräte konzipiert, die bereits Arbeitserfahrungen als Betriebsrat gesammelt haben und sich intensiver mit Teilbereichen des BetrVG beschäftigten wollen. Ein Schwerpunkt des Seminars ist die Gestaltung der betrieblichen Entgelte (incl. Prämien und weitere Entgeltgestaltung) durch Betriebsvereinbarungen. Betriebsvereinbarungen sind für Betriebsräte das Instrument, rechtlich verbindlich die Qualität der Arbeitsbedingungen zu gestalten. Betriebsvereinbarungen wirken normativ auf das individuelle Arbeitsverhältnis und werden Bestandteil des jeweiligen Arbeitsverhältnisses. Neben der grundsätzlichen Frage, wie Betriebsvereinbarungen formal und rechtlich korrekt zu gestalten sind, geht es inhaltlich um Projekte, die der Betriebsrat in der Amtszeit 2018 - 2022 durch Betriebsvereinbarungen gestalten will.

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Arbeit 4.0 – Agile Arbeitsmethoden und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates

07. - 09. Oktober 2024

Gruppenarbeit bzw. Teamarbeit bildet einen Baustein im Gesamtkonzept neuer Unternehmensmodelle und wird in vielen deutschen Unternehmen diskutiert, ausprobiert und in einzelnen Fällen auch konsequent umgesetzt.

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Variable Vergütung, Zielvereinbarungen, Leistungsbeurteilung

11. - 13. Oktober 2024

Um im "schlanken" Unternehmen eine stärkere Ausrichtung aller Abläufe und Handlungen am Ertrag durchzusetzen, werden neue Führungsinstrumente entwickelt und erweiterte Formen der Leistungsbeurteilung und Erfolgsbemessung erprobt. Das Seminar lotet die Spannbreite solcher Tendenzen aus und bietet Gelegenheit, das Für und Wider zu erörtern. Häufig stehen Einsparungseffekte und Personalreduzierungen einer anspruchsvolleren Arbeit und möglichen Zusatzeinkommen gegenüber.

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Übertragung von BR Kompetenzen auf AN AG’s §28a BetrVG

04.- 06. November 2024

„In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmer*innen kann der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder bestimmte Aufgaben auf Arbeitsgruppen übertragen; §28a BetrVG“

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Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Schicht- und Dienstplangestaltung

03. - 05. Dezember 2024

Wir bieten in diesem Seminar die Möglichkeit, Gestaltungsanforderungen bei neuen Schichtarbeitsmodellen kennenzulernen und die eigene Praxis zu prüfen.

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2-tägiges Seminar BR-Wahl – vereinfachtes Wahlverfahren –

 

Das Seminar informiert ausführlich anhand konkreter Unterlagen und Checklisten über Aufgaben des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren und die Details der Wahldurchführung. Das Seminar vermittelt die Grundlagen, die Wahl nach einem exakten Zeitplan entsprechend den rechtlichen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung durchzuführen und dabei Fallen und Fehler zu vermeiden.

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Das Seminar informiert ausführlich anhand konkreter Unterlagen und Checklisten über Aufgaben des Wahlvorstands im normalen Wahlverfahren und die Details der Wahldurchführung. Das Seminar vermittelt die Grundlagen, die Wahl nach einem exakten Zeitplan entsprechend den rechtlichen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung durchzuführen und dabei Fallen und Fehler zu vermeiden.

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